Landes- sowie EU-Sportstättenbauförderung 2024

Infos zur Landesförderung Sportstättenbau 2024 sowie über die EU-Sportstättenbauförderung 2021 bis 2027

 

Liebe Sportfreunde,

im Folgenden möchte ich euch über die Landesförderung Sportstättenbau für 2024 sowie über die EU-Sportstättenbauförderung 2021 bis 2027 informieren:

 

1. Landesförderung Sportstättenbau 2024

Bis zum 15.08.2023 könnt ihr eure Förderanträge zur Landesförderung Sportstättenbau 2024 beim KSB einreichen. Bitte denkt an die rechtzeitige Erarbeitung des doch recht umfangreichen Antrages. In den letzten Jahren wurden fast alle eingereichten Förderanträge aus dem JL bewilligt.   

Wenn ihr einen Förderantrag für 2024 stellen wollt, bitte ich um zeitnahe Rückmeldung, um euch bei der Antragstellung zu unterstützen und die Anträge im Vorfeld abzustimmen.

Was wird gefördert?

  • Sanierung bestehender Sportstätten einschließlich Modernisierung durch den Einbau energieeinsparender Maßnahmen und umweltschonenden Technologien
  • Erweiterung der Nutzbarkeit vorhandener Sportstätten, insbesondere für den Rehabilitations- und Behindertensport, den Gesundheitssport, den Seniorensport sowie für Trendsportarten und die Förderung einer geschlechtergerechten Nutzung.
  • Umwidmung bestehender Sportstätten und anderer Gebäude und Räumlichkeiten mit dem Ziel der sportlichen Nutzung.
  • Neubau von Sportstätten

Finanzierung

  • Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich an der Finanzierung mit 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
  • Der Sportverein muss einen Eigenanteil von mindestens 10 % selber leisten.
  • Idealerweise gibt es noch einen weiteren Finanzierer (Kommune, Landkreis oder Lotto Sachsen-Anhalt etc.) der sich ebenfalls an der Maßnahme beteiligt. Bei einem zusätzlichen Antrag über Lotto muss dann aber der Eigenanteil mindestens 15% betragen.

Weitere Informationen zur Landesförderung könnt ihr auf der Seite des Landessportbundes erhalten:  hier

Auf dieser Seite findet ihr auch die Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt sowie ein Handbuch zur Erläuterung des Antrages.

 

Der Landessportbund Sachsen-Anhalt lädt am 21.06.2023 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr zu einer digital stattfindenden Informationsveranstaltung zum Thema Sportstättenbauförderung 2024 ein. Anmeldungen dazu bitte per Mail an roeloffs(at)lsb-sachsen-anhalt(dot)de mit folgenden Angaben: Name des Teilnehmenden, Vereinsname und idealerweise das geplante Bauvorhaben

 

2. EU – Sportstättenbauförderung 2021-2027

In diesem Bereich sind ab diesem Jahr viele Dinge neu. Die Förderung erfolgte bisher hauptsächlich über das RELE-Programm einheitlich nach einem Punktesystem. In der neuen EU-Förderperiode von 2021-2027 erfolgt die Förderung nur noch über das Leader-Programm.

 

Gegenüber der RELE-Förderung der vergangenen Jahre ergeben sich u.a. folgende Änderungen:

  • EU-Sportstättenbauförderung ist nicht mehr begrenzt auf Städte bzw. Ortschaften bis 10.000 Einwohner.
  • Das einheitliche Punktesystem in der Bewertung der Anträge (Demo-Check sowie Auswahlkriterien) fällt weg. Die Auswahl treffen die Leadergruppen in ihrer Region.
  • Der Förderung beträgt nicht mehr 90 % sondern nur noch 80 %.
  • Die Antragshöchstgrenze von 100.000,-€ ist entfallen. Projekte bis 150.000,-€ werden zukünftig über ELER-Fonds und über 150.000,-€ über den EFRE-Fonds gefördert.
  • Es gibt keinen einheitlichen Antragsschluss mehr.

 

Den Entwurf der Leader-Richtlinie für den ELER-Förderbereich für den Sportstättenbau/Freibäder könnt ihr mit dem folgenden Link herunterladen: hier          

Den Entwurf der Richtlinie für den EFRE-Förderbereich Sportstätten könnt ihr mit dem folgenden Link herunterladenunter: hier 

Weitere Infos vom Land Sachsen-Anhalt zur neuen Förderperiode könnt ihr unter olgendem Link erhalten: hier   

 

Für das Gebiet des Jerichower Landes gibt es drei lokale Aktionsgruppen, die über die eingereichten Projekte für ihre Region beraten. Diese Gruppen agieren selbstständig als eingetragene Vereine und sind mittlerweile vom Land mit ihren lokalen Entwicklungsstrategien bestätigt wurden. Der Kreissportbund ist in allen drei Gruppen eingebunden und kann somit positiven Einfluss auf die Auswahl der Förderprojekte nehmen. Infos zu Gruppen und den lokalen Entwicklungsstrategien findet ihr unter den folgenden Links.

 

Lokale Aktionsgruppe (LAG)

Internetseite

Gemeinden / Städte

Zwischen Elbe und Fiener Bruch (ELFI)

https://www.leader-elfi.de/de/leader-2021-2027/

 

Stadt Jerichow

Stadt Genthin

Gemeinde Elbe-Parey

Stadt Burg

Gemeinde Möser

Elbe-Saale

https://leader-elbe-saale.de/neue-les-elbe-saale-2021-2027/

Stadt Gommern

Gemeinde Biederitz

Mittlere Elbe-Fläming

https://mittlere-elbe-flaeming.de/2021-2027.html

Stadt Möckern

 

  • Die von euch gemeldeten Projekte wurden zur Erarbeitung der lokalen Entwicklungsstrategie aufgenommen und ausgewertet. Eine weitere Bearbeitung der Projekte bzw. der sogenannten „Starterprojekte 2023“ ist derzeitig noch nicht erfolgt, da die konkreten Richtlinien und Antragsunterlagen derzeit noch vom Land Sachsen-Anhalt erarbeitet werden. Ich hoffe, euch dazu noch vor den Sommerferien weitere Infos geben zu können. Ich gehe aber nicht von einer Umsetzung in 2023 aus.
  • Wenn ihr weitere Fragen zur EU-Förderung habt, dann könnt ihr euch gerne bei mir melden.
Wir freuen uns auf zahlreiche Anträge von euch.

 

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