Sonderprogramm Sportstättenbau 2020

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat ein Sonderprogramm Sportstättenbau 2020 für Maßnahmen bis 50.000,- € beschlossen.

Antragsschluss ist der 15.05.2020.

 

Zusätzlich zum bestehenden Sportstättenförderprogramm stellt das Land Sachsen-Anhalt kurzfristig weitere 1 Millionen Euro für u.a. die Sanierung von Sportstätten zur Verfügung. Für jeden Landkreis stehen rd. 90.000 Euro zur Verfügung. Damit sollen zwei, maximal drei Maßnahmen pro Landkreis gefördert werden. Die vollständigen Anträge müssen allerdings schon bis zum 15. Mai 2020 eingereicht werden.

 

Hier die Eckdaten des Förderprogramms:

  • Antragsteller kann Sportverein oder Kommune sein
  • Maßnahmen bis zu 50.000 € (min. 5.000 €)
  • Förderquote 100%
  • Eigentümer der Sportstätte muss die Kommune sein (kein Vereinseigentum oder Erbbaurecht)
  • Maßnahme muss in 2020 abgeschlossen werden
  • prioritär werden Sanierungen von Sportstätten des Breitensports behandelt
  • Antragsteller darf keine Sportstättenbauförderung vom Land (incl. RELE) in den letzten 5 Jahren erhalten haben
  • Ab 20.000 € Fördersumme muss der Demografiecheck bestanden werden

Weiterführende Informationen sowie das Antragsformular erhaltet ihr unter folgendem Link: Sonderprogramm Sportstättenbau 2020 – Landesverwaltungsamt

 

Wegen der begrenzten Mittel bitten wir euch vor der Antragsbearbeitung unbedingt schnellstmöglich Kontakt mit dem KSB aufzunehmen. Ansprechpartner ist unser Geschäftsführer Steffan Göhler

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