Landes- sowie EU-Sportstättenbauförderung

 

1. Landesförderung Sportstättenbau

Bis zum 15.08. jeden Jahres könnt ihr eure Förderanträge zur Landesförderung Sportstättenbau für das darauffolgende Jahr beim KSB einreichen. Bitte denkt an die rechtzeitige Erarbeitung des doch recht umfangreichen Antrages. In den letzten Jahren wurden fast alle eingereichten Förderanträge aus dem JL bewilligt. Wir bitten um frühzeitige Meldung eurer Ideen, um euch bei der Antragstellung zu unterstützen und die Anträge im Vorfeld abzustimmen.

 

Was wird gefördert?

  • Sanierung bestehender Sportstätten einschließlich Modernisierung durch den Einbau energieeinsparender Maßnahmen und umweltschonenden Technologien
  • Erweiterung der Nutzbarkeit vorhandener Sportstätten, insbesondere für den Rehabilitations- und Behindertensport, den Gesundheitssport, den Seniorensport sowie für Trendsportarten und die Förderung einer geschlechtergerechten Nutzung.
  • Umwidmung bestehender Sportstätten und anderer Gebäude und Räumlichkeiten mit dem Ziel der sportlichen Nutzung.
  • Neubau von Sportstätten

Finanzierung

  • Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich an der Finanzierung mit 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
  • Der Sportverein muss einen Eigenanteil von mindestens 10 % selber leisten.
  • Idealerweise gibt es noch einen weiteren Finanzierer (Kommune, Landkreis oder Lotto Sachsen-Anhalt etc.) der sich ebenfalls an der Maßnahme beteiligt. Bei einem zusätzlichen Antrag über Lotto muss dann aber der Eigenanteil mindestens 15% betragen.

Weitere Informationen zur Landesförderung sowie die Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt könnt ihr auf der Seite des Landessportbundes erhalten:  hier

Seit 2024 werden die Förderanträge nicht mehr vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bearbeitet, sondern von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Informationen zur direkten Beantragung sowie die dazu benötigten Unterlagen findet ihr  hier  

 

 

2. EU – Sportstättenbauförderung 2021-2027

In diesem Bereich sind ab diesem Jahr viele Dinge neu. Die Förderung erfolgte bisher hauptsächlich über das RELE-Programm einheitlich nach einem Punktesystem. In der neuen EU-Förderperiode von 2021-2027 erfolgt die Förderung nur noch über das Leader-Programm.

 

Gegenüber der RELE-Förderung der vergangenen Jahre ergeben sich u.a. folgende Änderungen:

  • EU-Sportstättenbauförderung ist nicht mehr begrenzt auf Städte bzw. Ortschaften bis 10.000 Einwohner.
  • Das einheitliche Punktesystem in der Bewertung der Anträge (Demo-Check sowie Auswahlkriterien) fällt weg. Die Auswahl treffen die Leadergruppen in ihrer Region. Zur Zeit beraten wir mit dem LSB, ob es ein vereinfachtes Punktesystem für Anträge geben soll
  • Der Förderung beträgt nicht mehr 90 % sondern nur noch 80 %.
  • Die Antragshöchstgrenze von 100.000,-€ ist entfallen. Projekte bis 150.000,-€ werden zukünftig über ELER-Fonds und über 150.000,-€ über den EFRE-Fonds gefördert.
  • Es gibt keinen einheitlichen Antragsschluss mehr.
  • Der Eigenanteil des Vereines kann jetzt auch durch andere Fördermittel / Zuwendungsgeber (z.B. Kommune) oder Spenden u.s.w. erbracht werden.

 

Seit 31.03.2022 gibt es vom Land einen Entwurf über die Leader-Richtlinie für den ELER-Förderbereich für den Sportstättenbau/Freibäder bis 150.000,-€. In der Richtlinie steht, was und wie es gefördert werden kann. Die Richtlinie könnt ihr mit dem folgenden Link herunterladen:  hier 

Den Entwurf der Richtlinie für Baumaßnahmen von über 150.000,-€ (EFRE) könnt ihr mit dem folgenden Link herunterladen:  hier 

Weitere Infos: Internetseite vom Land S-A   hier          

 

Für das Gebiet des Jerichower Landes gibt es drei lokale Aktionsgruppen, die über die eingereichten Projekte für ihre Region beraten. Der KSB ist in den Gruppen vertreten und hat bei Entscheidung über die Anträge ein Mitspracherecht.

 

Lokale Aktionsgruppe (LAG)

Zwischen Elbe und Fiener Bruch (ELFI)

Elbe-Saale

Mittlere Elbe-Fläming

Internetseite

https://www.leader-elfi.de/de/aktuelles/meldungen/

https://leader-elbe-saale.de/neue-les-elbe-saale-2021-2027/

https://mittlere-elbe-flaeming.de/2021-2027.html

Gemeinden / Städte

Stadt Jerichow

Stadt Genthin

Gemeinde Elbe-Parey

Stadt Burg

Gemeinde Möser

Stadt Gommern

Gemeinde Biederitz

Stadt Möckern
allg. Dokumente

Informationsblatt Leader und CLLD 2021-2027

Lokale Entwicklungsstrategie 2021-2027

 

Übersicht Richtlinien/Aufrufe

Leitbild / Lokale Entwicklungsstrategie 2021-2027

Projektaufrufe

Presseinfo 1.Projektaufruf vom 06.04.2024

1. Projektaufruf vom 06.04.2024 - Antragsfrist: 17.07.2024

 

1. Projektaufruf ELER (bis 150 T€ Förderung)

Antragsfrist: 30.04.2024

1. Projektaufruf EFRE (über 150 T€ Förderung)

Dokumente Projektblätter

Projektblatt allgemein - pdf

Projektblatt allgemein - Word

Projektblatt Sportstätten - pdf

Projektblatt Sportstätten - Word

Datenschutzerklärung -pdf

Datenschutzerklärung - Word

Projektideenmeldung (Online)

Projektanmeldebogen Sportstätten - pdf (ausfüllbar)

Datenschutzerklärung

Auswahlkriterien

Auswahlkriterien allgemein

Auswahlkriterien Sportstätten

 

Projektbewertungsbogen

 

Zur Zeit befinden sich die lokalen Aktionsgruppen gerade im Aufbau. Für die strategische Planung in den LAG´s benötigen diese einen ersten Überblick über zu fördernde Projekte in der Zeit bis 2027. Bitte teilt mir schnellstmöglich mit, welche Projekte ihr bis 2027 plant und umsetzen wollt. Bitte gebt an, was ihr machen wollt, wann und ungefähr welche Kosten entstehen.

 

Wir freuen uns auf zahlreiche Anträge von euch.

Ansprechpartner:  Steffan Göhler, Tel.: 03921 – 98 11 98, Mail: goehler(at)kreissportbund-jl(dot)de